TIWAG und die Wirtschaftskammer Tirol haben zum Ausgleich gestiegener Energiepreise ein Stromkostenentlastungspaket in Form einer pauschalen Einmalzahlung geschnürt.  

Wer bekommt einen Entlastungsbeitrag?

  • Alle UnternehmenskundInnen, die am 01. Dezember 2023 ein Standard-Stromprodukt bezogen haben und über 
    einen aufrechten Vertrag mit TIWAG verfügen.

Informationen zum Erhalt des Entlastungsbeitrags:

  • Die Auszahlungen haben, nach Erhalt Ihrer Beantragung, mit Juni 2024 gestartet. 

  • Eine Beantragung ist bis spätestens 30. September 2024 über den QR-Code im übermittelten Schreiben zum TIWAG-Entlastungsbeitrag möglich.

  • Die Auszahlung erfolgt automatisch und bequem über Ihre hinterlegte Bankverbindung. 

Wie kommen wir zu Ihren Kontodaten?

  • Sie haben uns bereits einen Abbuchungsauftrag für die Teilbetragszahlungen erteilt.  

  • Sie haben keinen Abbuchungsauftrag/Einziehungsauftrag? Dann können Sie uns Ihre Kontodaten im Formular der Beantragung mitteilen. Scannen Sie dazu bitte den QR-Code auf dem übermittelten Schreiben zum TIWAG-Entlastungsbeitrag. 

  • Sie müssen uns Ihre IBAN bitte bis spätestens Ende September 2024 bekannt geben, da wir ansonsten keine Möglichkeit zur Auszahlung haben.

Bitte beachten:

  • Der QR-Code auf Ihrem Schreiben enthält alle Ihrer Kundennummer zugeordneten Vertragskonten. Somit können Sie die Beantragung gesammelt für all Ihre Vertragskonten durchführen. 

  • Der Link lässt sich beliebig oft hintereinander öffnen. Nach Klick auf "Jetzt beantragen" ist die Beantragung abgeschlossen und der Link kann nicht mehr verwendet werden. 

Informationen rund um die Auszahlungsbeträge

  • Die Berechnung des pauschalen Entlastungsbeitrags orientiert sich am durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch ab dem Jahr 2022 sowie dem bezogenen Produkt.
  • Unsere KundInnen haben ein Informationsschreiben erhalten, in welchem über die genaue Höhe der Entlastung für das konkrete Unternehmen informiert wird.

Wichtige Fragen zum Entlastungsbeitrag

Muss ich aktiv tätig werden, um den Entlastungsbeitrag zu erhalten?

Bitte beantragen Sie Ihre Entlastungszahlung über den im Schreiben enthaltenen QR-Code. Im Anschluss an die Beantragung wird die Auszahlung des Entlastungsbeitrags in die Wege geleitet. 

Kann ich eine Frist versäumen, wodurch ich meinen Anspruch auf den Entlastungsbeitrag verliere?

Ja, wenn Sie die Beantragung zum Erhalt des Entlastungsbeitrags nicht bis Ende September 2024 abgeschickt haben.

Scannen Sie für die Beantragung den QR-Code auf Ihrem Schreiben, wählen Sie die Vertragskonten aus, für die Sie die Entlastung erhalten möchten und Klicken Sie im Anschluss auf "Jetzt Beantragen". 

Ich bin erst nach dem 01. Mai 2023 KundIn geworden, bekomme ich auch eine Entlastung?

Ja, aber nicht in voller Höhe. Die Entlastung wird anteilig für die Dauer des Vertragsverhältnisses ausbezahlt.

Ich habe keinen Stromliefervertrag mit TIWAG, sondern zahle meine Stromkosten direkt an meinen Vermieter, der TIWAG-Kunde ist. Bekomme ich auch etwas?

In diesem Fall müssen Sie sich an Ihren Vermieter wenden und darauf achten, dass er/sie uns rechtzeitig seine/ihre IBAN bekannt gibt. Sobald der Vermieter den Entlastungsbeitrag überwiesen bekommen hat, müsste er diesen an Sie weitergeben, wenn sich die Stromkosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dafür verringern. 

Ich bin kein TIWAG-Kunde (mehr). Bekomme ich auch einen Entlastungsbeitrag?

Nein. Ausschließlich UnternehmenskundInnen, die am 01. Dezember 2023 ein Standard-Stromprodukt bezogen haben und über einen aufrechten Liefervertrag mit TIWAG verfügen, erhalten einen Entlastungsbeitrag.

Wird der Strompreis in Zukunft sinken?

Mit 01. Jänner 2025 soll der Strompreis auf unter 10 Cent/kWh netto fallen, wenn sich keine außerordentlichen Ereignisse am Strommarkt ereignen. 

Sie haben noch weitere Fragen dazu?

Dann füllen Sie bitte das Formular aus und wir kümmern uns dann gerne um Ihr Anliegen.

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