Hier finden Sie wichtige Informationen zum
TIWAG-Entlastungsbeitrag für Business-Kunden.
TIWAG und die Wirtschaftskammer Tirol haben zum Ausgleich gestiegener Energiepreise ein Stromkostenentlastungspaket in Form einer pauschalen Einmalzahlung geschnürt.
Muss ich aktiv tätig werden, um den Entlastungsbeitrag zu erhalten?
Bitte beantragen Sie Ihre Entlastungszahlung über den im Schreiben enthaltenen QR-Code. Im Anschluss an die Beantragung wird die Auszahlung des Entlastungsbeitrags in die Wege geleitet.
Kann ich eine Frist versäumen, wodurch ich meinen Anspruch auf den Entlastungsbeitrag verliere?
Ja, wenn Sie die Beantragung zum Erhalt des Entlastungsbeitrags nicht bis Ende September 2024 abgeschickt haben.
Scannen Sie für die Beantragung den QR-Code auf Ihrem Schreiben, wählen Sie die Vertragskonten aus, für die Sie die Entlastung erhalten möchten und Klicken Sie im Anschluss auf "Jetzt Beantragen".
Ich bin erst nach dem 01. Mai 2023 KundIn geworden, bekomme ich auch eine Entlastung?
Ja, aber nicht in voller Höhe. Die Entlastung wird anteilig für die Dauer des Vertragsverhältnisses ausbezahlt.
Ich habe keinen Stromliefervertrag mit TIWAG, sondern zahle meine Stromkosten direkt an meinen Vermieter, der TIWAG-Kunde ist. Bekomme ich auch etwas?
In diesem Fall müssen Sie sich an Ihren Vermieter wenden und darauf achten, dass er/sie uns rechtzeitig seine/ihre IBAN bekannt gibt. Sobald der Vermieter den Entlastungsbeitrag überwiesen bekommen hat, müsste er diesen an Sie weitergeben, wenn sich die Stromkosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dafür verringern.
Ich bin kein TIWAG-Kunde (mehr). Bekomme ich auch einen Entlastungsbeitrag?
Nein. Ausschließlich UnternehmenskundInnen, die am 01. Dezember 2023 ein Standard-Stromprodukt bezogen haben und über einen aufrechten Liefervertrag mit TIWAG verfügen, erhalten einen Entlastungsbeitrag.
Wird der Strompreis in Zukunft sinken?
Mit 01. Jänner 2025 soll der Strompreis auf unter 10 Cent/kWh netto fallen, wenn sich keine außerordentlichen Ereignisse am Strommarkt ereignen.
Dann füllen Sie bitte das Formular aus und wir kümmern uns dann gerne um Ihr Anliegen.