Photovoltaik-Förderungen für Gemeinden im Überblick

TIWAG informiert und unterstützt Sie gerne bei der Abwicklung der Förderungen

Umsatzsteuerbefreiung

Für PV-Anlagen bis 35 Kilowatt Peak (kWp) sowie für dazugehörige Speicher, sofern sie gemeinsam in einem Projekt umgesetzt werden.
Das bedeutet, es ist kein Antrag für die Bundesförderung mehr nötig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet. 

TIWAG-Investitionsförderung

TIWAG unterstützt ihre Kundinnen und Kunden bei der Errichtung von Photovoltaik (PV)-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 10 kWp (Kilowatt Peak). Gefördert wird in Form eines Investitionszuschusses pro angefangenem kWp.

Förderung nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2023

Der Bund hat für die Jahre 2023 und 2024 eine "Gemeindemilliarde" beschlossen. 500 Millionen davon stehen den Gemeinden für Investitionen in Energieeffizienz und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger zur Verfügung. Gefördert werden bis zu 50 % der Brutto-Investitionskosten.

Gemeindeausgleichsfonds

Das Land Tirol fördert die Errichtung von PV-Anlagen durch Gemeinden über Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds mit 25 % der Investitionskosten (maximal 30.000 Euro) pro Projekt. Die Antragsstellung erfolgt über das "Portal Tirol".  Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt vom Juni 2022.

Wir sind für Sie da!