Wir haben eine Übersicht wichtiger Informationen zum
TIWAG-Entlastungsbeitrag zusammengestellt.
TIWAG und die Arbeiterkammer Tirol haben zum Ausgleich gestiegener Energiepreise ein Stromkostenentlastungspaket geschnürt. Deshalb haben wir unseren HaushaltskundInnen eine Einmalzahlung überwiesen.
Ich bin Unternehmer bzw. Landwirt. Bekomme ich auch diesen Entlastungsbeitrag?
Für UnternehmerInnen: TIWAG und die Wirtschaftskammer Tirol haben zum Ausgleich gestiegener Energiepreise ein Stromkostenentlastungspaket in Form einer pauschalen Einmalzahlung geschnürt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Für landwirtschaftliche Betriebe: TIWAG und die Landwirtschaftskammer Tirol haben zum Ausgleich gestiegener Energiepreise ein Stromkostenentlastungspaket in Form einer Einmalzahlung geschnürt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Warum unterscheiden sich die Auszahlungsbeträge?
Die Auszahlungsbeträge im Neuprodukt sind geringer als im Altprodukt, da die KundInnen im Neuprodukt bereits seit ihrem Umstieg einen deutlich geringeren Strompreis gezahlt haben als jene, die nicht umgestiegen und im Altprodukt verblieben sind. Die Neuprodukt-KundInnen haben sich die Differenz bereits bei der laufenden Stromrechnung gespart.
Muss ich aktiv tätig werden, um den Entlastungsbeitrag zu erhalten?
Nur für den Fall, dass Sie keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, ist es wichtig, uns bis spätestens 31. Dezember 2024 Ihre IBAN für die Überweisung bekannt zu geben. Kontodaten, die uns erst nach dem 31. Dezember 2024 erreichen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Kann ich eine Frist versäumen, wodurch ich meinen Anspruch auf den Entlastungsbeitrag verliere?
Ja, wenn Sie noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben und uns bis spätestens 31. Dezember 2024 Ihre IBAN nicht bekannt gegeben haben, dann bekommen Sie kein Geld mehr überwiesen.
Ich bin erst nach dem 01. Mai 2023 KundIn geworden, bekomme ich auch eine Entlastung?
Ja, aber nicht in voller Höhe. Die Entlastung wird anteilig für die Dauer des Vertragsverhältnisses ausbezahlt.
Ich bin schon seit Jahren TIWAG-KundIn, aber bereits in das Neuprodukt gewechselt. Bekomme ich auch etwas?
Ja, auch Neuprodukt-KundInnen bekommen einen Entlastungsbeitrag.
Was gilt als Stichtag, um als Neu- oder Altprodukt-KundIn zu gelten?
Entscheidend ist das Produkt, das am 01. Dezember 2023 von Ihnen bezogen wurde.
Ich habe keinen Stromliefervertrag mit TIWAG, sondern zahle meine Stromkosten direkt an meinen Vermieter, der TIWAG-Kunde ist. Bekomme ich auch etwas?
In diesem Fall müssen Sie sich an Ihren Vermieter wenden und darauf achten, dass er/sie uns rechtzeitig seine/ihre IBAN bekannt gibt. Sobald der Vermieter den Entlastungsbeitrag überwiesen bekommen hat, müsste er diesen an Sie weitergeben, wenn sich die Stromkosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dafür verringern.
Ich bin kein TIWAG-Kunde (mehr). Bekomme ich auch einen Entlastungsbeitrag?
Alle KundInnen, welche am 01. Dezember 2023 einen aufrechten Liefervertrag mit TIWAG hatten, erhalten einen Entlastungsbeitrag.
Ich habe höhere Stromkosten, da ich in der Völsersee-Siedlung lebe. Werden diese extra berücksichtigt?
Ja, es gibt einen erhöhten Entlastungsbeitrag für KundInnen der Völsersee-Siedlung, da dort ein gesetzliches Verbot besteht, mit festen oder fossilen Brennstoffen zu heizen. Daher sind diese Haushalte auf eine Stromheizung angewiesen.
Wird der Strompreis in Zukunft sinken?
Mit 01. Jänner 2025 soll der Strompreis auf unter 10 Cent/kWh netto fallen, wenn sich keine außerordentlichen Ereignisse am Strommarkt ereignen.
Dann füllen Sie bitte das Formular aus und wir kümmern uns dann gerne um Ihr Anliegen.