1) Smart Home-fähig: Die Wallbox bietet eine Schnittstelle, um sie in kompatible Smart Home-Systeme integrieren zu können. Siehe Details auf den Produktdatenblättern.
2) TIWAG-Mobilitätskarte: Die TIWAG-Mobilitätskarte dient zur Authentifizierung bei Ladevorgängen an öffentlichen TIWAG-Ladesystemen (bei Nutzung des Mobilitätstarifes TIWAG mobil oder TIWAG mobil+) sowie zum Freischalter der RFID-fähigen Wallbox comfort und professional. Ihre Mobilitätskarte können Sie im Service Center oder auf www.tiwag.at beantragen.
3) KPC-Förderung: 50 % der Anschaffungskosten können durch KPC gefördert werden, jedoch maximal 600 Euro. Die Förderung muss durch die Kundinnen und Kunden bei KPC selbstständig beantragt werden. Weitere Infos zur Antragstellung sowie zur Förderhöhe sind unter www.umweltfoerderung.at zu finden.
4) TIWAG-Mobilitätsbonus: Beim Kauf eines Ladeinfrastruktur-Produktes von TIWAG, erhalten Stromkunden von TIWAG den TIWAG-Mobilitätsbonus. Der TIWAG-Mobilitätsbonus in Höhe von gesamt 200 Euro wird in zwei Raten (à 100 Euro) automatisch im Rahmen der beiden nächstfolgenden TIWAG-Jahresstromabrechnungen gutgeschrieben. Voraussetzung ist ein TIWAG-Stromliefervertrag. Der Mobilitätsbonus richtet sich ausschließlich an Haushaltskundin-nen und -kunden sowie Kleinunternehmen im Sinne des ElWOG 2010, sofern der Stromverbrauch jährlich abgerechnet wird und kann pro KundIn nur einmalig in Anspruch genommen werden. Eine Gutschrift im Rahmen einer Schlussabrechnung ist nicht möglich. Sollte der Stromliefervertrag beendet werden, bevor die Raten à 100 Euro auf der Stromrechnung gutgeschrieben sind, erhält die/der KundIn den (restlichen) Bonus nicht, der allenfalls bereits gutgeschriebene Betrag verbleibt bei der Kundin bzw. dem Kunden.