Sonderbonus und Strompreisanpassung -
die Details finden Sie hier übersichtlich zusammengefasst.
Ab Jänner 2025 wird der Arbeitspreis für Strom an die aktuellen Marktbedingungen angepasst. Um jedoch unsere Kundinnen und Kunden frühzeitig zu entlasten, haben wir beschlossen, bereits ab 01. Dezember 2024 einen Sonderbonus in der Höhe von 2,40 Cent/kWh inkl. USt auf den Arbeitspreis zu gewähren. Somit profitieren Sie, als unsere Kundinnen und Kunden, bereits seit 01. Dezember von einem noch günstigeren Arbeitspreis.
Nach einer Phase steigender Preise sind die Kosten für die Strombeschaffung wieder gesunken. TIWAG nutzt diese Marktveränderung, um den Strompreis für ihre Kundinnen und Kunden zu senken. Wir bleiben unserem Ziel treu, saubere und kostengünstige Energie für Tirol zu bieten.
Was bedeutet der Sonderbonus für mich als TIWAG-Kundin bzw. TIWAG-Kunde?
Der Sonderbonus in der Höhe von 2,40 Cent/kWh inkl. USt wird von 01. Dezember 2024 bis 31. Dezember 2024 automatisch auf Ihrer Stromrechnung berücksichtigt und reduziert Ihre Energiekosten entsprechend. Der Sonderbonus entfällt mit Senkung des Arbeitspreises ab 01. Jänner 2025.
Warum gibt es jetzt einen Sonderbonus?
Damit Sie bereits ab Dezember von den günstigeren Preisen profitieren, gewähren wir Ihnen neben dem Aktionsbonus im Zeitraum vom 01. Dezember 2024 bis zum 31. Dezember 2024 zusätzlich einen Sonderbonus in Höhe von 2,40 Cent/kWh inkl. USt. Dadurch ergibt sich bereits seit 01. Dezember 2024 beim Produkt comfort privat ein Arbeitspreis von 9,80 Cent/kWh exkl. USt bzw. 11,76 Cent/kWh inkl. USt.
Mit Wirksamkeit der neuen, günstigeren Preise ab 01. Jänner 2025 entfallen beide Boni vollständig.
Wann wird der neue Arbeitspreis wirksam?
Der neue Arbeitspreis tritt mit Jänner 2025 in Kraft, der Sonderbonus wird jedoch bereits von 01. Dezember 2024 bis 31. Dezember 2024 berücksichtigt.
Muss ich etwas tun, um den Sonderbonus zu erhalten?
Nein, der Sonderbonus wird automatisch berücksichtigt und zum Abzug gebracht. Es ist keine zusätzliche Handlung Ihrerseits notwendig.
Warum wird der Arbeitspreis geändert?
Die Anpassung des Arbeitspreises spiegelt die Entwicklungen am Strommarkt wieder. Durch die gesunkenen Beschaffungskosten ist es TIWAG möglich, die Preise für ihre Kundinnen und Kunden zu senken.
Betrifft die Preissenkung alle TIWAG-Stromkundinnen und -kunden?
Ja, sowohl die Preisanpassung als auch der Sonderbonus gelten für alle TIWAG-Haushaltskundinnen und -kunden sowie Businesskundinnen und -kunden.
Gelten die Änderungen auch für gewerbliche Kundinnen und Kunden?
Ja, die Preisänderung gilt auch für gewerbliche Kunden mit dem Produkt comfort business.
Wie kann ich meine Rechnung online einsehen?
Über unser TIWAG-Kundenportal können Sie jederzeit Ihre letzten Rechnungen einsehen und Ihre Verbrauchsdaten überprüfen.
Werden die Teilbeträge automatisch angepasst?
Nein, die Teilbeträge werden nicht automatisch im Zuge der Preisanpassung angepasst, können aber von Ihnen über das TIWAG-Kundenportal geändert werden.
Wenn in Ihrer Anlage bereits ein intelligentes Messgerät (Smart Meter) installiert ist und von Ihrem Netzbetreiber entsprechend konfiguriert wurde, haben Sie die Möglichkeit, anstelle der jährlichen Abrechnung mit monatlichen Teilzahlungen eine monatliche Abrechnung mit variablen Beträgen zu wählen. Beachten Sie bitte, dass es hierbei aufgrund saisonaler Schwankungen in Ihrem Stromverbrauch zu erheblichen Änderungen bei den monatlichen Rechnungsbeträgen kommen kann.
Warum werden die Teilbeträge im Zuge der Preisanpassung nicht automatisch angepasst?
Die Teilbeträge werden jährlich im Rahmen der Verbrauchsabrechnung neu ermittelt. Dazu werden die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Kosten sowie der prognostizierte Jahresverbrauch herangezogen. Neben dem Energiepreis haben auch andere Faktoren Einfluss auf die Höhe Ihres Teilbetrags.
Bitte beachten Sie, dass die Strompreisbremse des Bundes mit Ende des Jahres entfällt. Darüber hinaus steigen die Netzentgelte und gesetzlichen Abgaben ab Januar 2025 an. Die genannten Änderungen werden in die kommende Jahresabrechnung einfließen und für die neue Teilbetragsberechnung berücksichtigt.
Dann füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus, damit wir Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten können.