Der Nachhaltigkeitsbericht informiert die Stakeholder über wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte des Unternehmens. Durch das aktuell geltende Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten sind bisher ausschließlich große, an der Börse gelistete Aktiengesellschaften und Unternehmen von großem öffentlichen Interesse (Banken, Versicherungen) mit einer Beschäftigtenzahl von mindestens 500 zur Umsetzung verpflichtet.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der TIWAG-Gruppe erfolgt freiwillig und orientiert sich an den strengen Leitlinien der international anerkannten Global Reporting Initiative (GRI). Die Berichte werden durch einen externen Prüfer auf GRI-Konformität und Richtigkeit der Angaben geprüft. Die GRI stellt ein Rahmenwerk zur Verfügung, an dem sich Unternehmen weltweit am häufigsten in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung orientieren. Durch die Festlegung bestimmter Kennzahlen und Indikatoren zu wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Aspekten wird die Transparenz und Vergleichbarkeit der gesellschaftlichen Auswirkungen unternehmerischen Handelns möglich.
Mit der geplanten Verabschiedung der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfolgt auch eine Anpassung der Non Financial Reporting Directive (NFRD). Die geplanten Änderungen sollen eine Angleichung mit den aktuell parallellaufenden Regulierungen zum EU Action Plan on Sustainable Finance / EU Green Deal sicherstellen. Bis Ende 2023 ist dazu auf EU-Ebene die Verabschiedung von zwei Delegated Acts vorgesehen, welche den formalen und inhaltlichen Rahmen der künftigen Berichterstattung vorgeben werden. Weiters gilt es diesen EU-Rechtsrahmen in nationales Recht überzuführen. Die TIWAG Gruppe wird erstmals für das Geschäftsjahr 2023 auf Basis dieser neuen Bestimmungen berichten.