TIWAG bietet TK-Betreibern (Carrier, ISPs etc.) auf Basis des bestehenden Telekommunikationsnetzes freie, betrieblich nicht benötigte Übertragungskapazitäten in Form von Mietleitungen an. Nachfolgend finden Sie die diesbezüglich gültigen, gemäß § 132 TKG 2021 angezeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Dienstbeschreibungen und Entgelte.