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04.07.2023

Strompreissenkung wird vorgezogen: Neuer Preis ab 24. Juli

Der Energiepreis für alle KundInnen, die auf den neuen Stromvertrag umsteigen oder bereits umgestiegen sind, wird auf 15,70 Cent/kWh netto bzw. 18,84 Cent/kWh brutto inkl. Boni abgesenkt.

TIWAG-Eigentümervertreter LH Anton Mattle hat jüngst den Auftrag zur Prüfung einer vorzeitigen Strompreissenkung noch vor Beginn der Heizsaison im Herbst erteilt. Das Ergebnis liegt nun vor: „Aufgrund des derzeit äußerst dynamischen Marktumfelds ziehen wir die Preissenkung auf 24. Juli vor, um weiterhin einer der günstigsten Landesenergieversorger für unsere KundInnen zu bleiben“, informiert TIWAG-Vorstandsvorsitzender Erich Entstrasser. Konkret wird der Energiepreis für alle KundInnen, die auf den neuen Stromvertrag umsteigen oder bereits umgestiegen sind auf 15,70 Cent/kWh netto bzw. 18,84 Cent/kWh brutto inkl. Boni abgesenkt. Bis zum 31. März 2024 und damit bis zum Ende der kommenden Heizsaison gilt eine Preisgarantie. Die Energiepreise können damit nur gesenkt, aber nicht erhöht werden. Auch die IKB wird ihre Produkte entsprechend anpassen.

„Im Gegensatz zu den meisten anderen Anbietern haben wir bis Juli 2023 die Preise für die HaushaltskundInnen stabil niedrig gehalten. Zudem prüfen wir, ob aufgrund der neuen Beschaffungsstrategie und der Marktpreisentwicklungen eine weitere Preissenkung zum Jahreswechsel möglich ist“, so Entstrasser.

Aufgrund der deutlichen Preisdifferenz zum Altvertrag (-25 % vor Strompreisbremse) empfiehlt TIWAG den raschen Wechsel in den Neuvertrag. Über 100.000 KundInnen, das ist beinahe jeder(e) zweite Kunde/In, haben bereits den neuen Vertrag unterschrieben und profitieren zusätzlich zum aktuellen Aktionsbonus damit auch von der bevorstehenden Preissenkung. Ein Wechsel in den Neuvertrag ist unkompliziert und schnell über das TIWAG-Kundenportal oder das Service Center möglich.

Transparenz zur Teilbetragsermittlung

Einige Beispiele zur Anpassung der Teilbeträge haben zuletzt für Verunsicherung bei den KundInnen gesorgt. Dazu hat TIWAG auf ihrer Website unter www.tiwag.at/teilbetrag eine Liste der häufigsten Fragen samt Erklärungen veröffentlicht. Zudem können TIWAG-KundInnen sich bei Unklarheiten an die eigens eingerichtete Kontaktstelle unter teilbetrag@tiwag.at wenden.