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30.01.2024

TIWAG-Stellungnahme zu VKI-Urteil

TIWAG wird eine erste Refundierung an die Kundinnen und Kunden zur Auszahlung bringen.

TIWAG prüft aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entsprechende Rückzahlungen, betroffene Kundinnen und Kunden sollen aber nicht weiter auf eine rechtskräftige Klärung warten müssen. Deshalb wird TIWAG – wie bereits im Dezember 2023 angekündigt – eine erste Refundierungszahlung an die KundInnen zur Auszahlung bringen. Der Start ist mit Ende März 2024 geplant.

Das nunmehr vorliegende erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck deckt sich nach Rechtsansicht von TIWAG nicht mit einem erst kürzlich ergangenen Urteil des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien zu einer ähnlichen Rechtsfrage betreffend den Ansatz des Wertes der Eigenerzeugung für die Festlegung der Endkundenpreise. TIWAG wird das erstinstanzliche Urteil daher in der nächsten Instanz prüfen lassen, um Rechtsicherheit zu erlangen. Seit der Tarifanpassung zum 1. Jänner 2024 ist TIWAG im eigenen Netzgebiet bei Fixpreisprodukten ohne Bindungsfrist der günstigste Stromanbieter.