Unser Photovoltaik-Angebot für Gemeinden

TIWAG-Sonnenfonds Kommunal

Sie möchten Ihre kommunalen Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen versorgen, sich aber nicht um deren Errichtung kümmern? 

Dann ist der TIWAG-Sonnenfonds Kommunal genau richtig für Sie:

Wir übernehmen mit unseren Kooperationspartnern sämtliche Aufgaben für Sie - von der Beantragung der notwendigen Genehmigungen über die Errichtung bis zur Inbetriebnahme.

Zur Auswahl stehen Angebote ab einem Leistungsbereich von etwa 7 kWpeak. Sie wählen mit unserer Unterstützung jenes Paket, das Ihrem Bedarf am besten entspricht und verfügen nach Inbetriebnahme uneingeschränkt über die erzeugte Energiemenge. 

Angebote nach Leistungsbereich

Anlagenleistung
kWp7,20
  9,60 16,0020,00
> 20,00
Gesamtkosten je Anlage*
EUR11.400
14.600
20.500
24.500
 individuell

* Leistungsumfang Standardpaket. Eurobeträge sind Bruttobeträge - für Photovoltaikanlagen gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein Nullsteuersatz (0 % USt).
Für Fragen zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. 

Förderungen für Gemeinden im Überblick

TIWAG unterstützt Sie bei der Abwicklung von: 

Umsatzsteuerbefreiung

Für PV-Anlagen bis 35 Kilowatt Peak (kWp) sowie für dazugehörige Speicher, sofern sie gemeinsam im Zuge von einem Projekt umgesetzt werden, gilt der Nullsteuersatz. Das bedeutet, es ist kein Antrag für die Bundesförderung mehr nötig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet. 

TIWAG-Investitionsförderung

TIWAG unterstützt ihre Kundinnen und Kunden bei der Errichtung von Photovoltaik (PV)-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 10 kWp (Kilowatt Peak). Gefördert wird in Form eines Investitionszuschusses pro angefangenem kWp.

Förderung nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2023

Der Bund hat für die Jahre 2023 und 2024 eine "Gemeindemilliarde" beschlossen. 500 Millionen davon stehen den Gemeinden für Investitionen in Energieeffizienz und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger zur Verfügung. Gefördert werden bis zu 50 % der Brutto-Investitionskosten.

Gemeindeausgleichsfonds

Das Land Tirol fördert die Errichtung von PV-Anlagen durch Gemeinden über Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds mit 25 % der Investitionskosten (maximal 30.000 Euro) pro Projekt. Die Antragsstellung erfolgt über das "Portal Tirol".  Nähere Informationen im Merkblatt vom Juni 2022.

Der Weg zu Ihrer Photovoltaik-Anlage

1. Anfrage an Kundenbetreuer oder via E-Mail

2. Kontaktaufnahme durch TIWAG-Sonnenfonds-Team

3. Ersttermin wird vereinbart

4. Angebot wird gelegt und Vertrag unterzeichnet  

5. TIWAG hilft bei Förderansuchen sehr gerne

6. Servicepartner kontaktiert Sie

7. Errichtung und Übergabe der Anlage

8. Einschulung durch den Servicepartner

Kontaktieren Sie bei Fragen unser Sonnenfonds-Team.
Gemeinsam finden wir die optimale Lösung!

Funktionsweise von Photovoltaik-Anlagen für Gemeinden

Photovoltaik ist die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom. Dazu werden Solarmodule z.B. auf dem Hausdach installiert und miteinander elektrisch verbunden. Der auf diese Weise erzeugte Gleichstrom wird anschließend mit einem Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt, damit er im Haushalt genutzt werden kann.

Netzgekoppelte Anlagen

Bei einer netzgekoppelten Anlage wird der erzeugte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Zudem unterscheidet man zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung. Volleinspeisung bedeutet, dass der gesamte von der Photovoltaik-Anlage erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Bei Überschusseinspeisung wird nur der nicht selbst verbrauchte, überschüssige Strom eingespeist. Wenn Ihre Anlage keinen oder zu wenig Strom produziert, z.B. in der Nacht, beziehen Sie Strom aus dem öffentlichen Netz.

Inselanlagen

Bei Inselanlagen wird der erzeugte Strom entweder direkt verbraucht oder in Akkumulatoren (Solarbatterien) gespeichert. Diese Anlagen findet man vor allem dort, wo ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz nicht möglich oder zu kostenintensiv ist (z.B. bei Berghütten). Auch technische Geräte wie Parkscheinautomaten oder Baustellenbeleuchtungen können über Inselsysteme mit Strom versorgt werden.

Photovoltaik für Gemeinden: häufig gestellte Fragen

Welche technischen Voraussetzungen sind generell notwendig?

  • Auf dem Dach stehen mindestens 25 m2 geeignete Fläche zur Verfügung. Alle Dacharten sind geeignet, mit Ausnahme von Bitumen-Steildächern mit mehr als 5° Dachneigung und Eindeckungen mit Wellplatten. 
  • Die statischen Voraussetzungen für das zusätzliche Gewicht der Anlage sind gegeben.
  • Das Dacht ist nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet.
  • Die Hauselektrik ist auf dem aktuellen Stand der Technik.
  • Balkon- und Fassadenlösungen werden von TIWAG nicht angeboten.

Ist eine Photovoltaik-Anlage für mich wirtschaftlich sinnvoll?

Unsere Energieberater bieten für TIWAG-Kunden eine kostenfreie Beratung vor Ort, bei der ermittelt wird, ob und in welcher Größe eine Photovoltaik-Anlage sinnvoll ist. Die Energieberater wissen auch, ob und welche Förderungen es für Ihre Photovoltaik-Anlage gibt.

Wer errichtet die Anlage?

Die Errichtung der Photovoltaik-Anlage erfolgt über unsere konzessionierten Fachpartner erfolgen. Unsere Partner erfüllen hohe Qualitätsstandards, Ihr Ansprech- und Vertragspartner ist TIWAG.

Wohin mit dem Strom, den ich selbst nicht brauche?

Sie schließen mit uns eine Vereinbarung für den Strom ab, den Sie nicht selbst verbrauchen. Für diesen Überschussstrom bieten wir Ihnen attraktive Einspeisemodelle an. 

Welche Förderungen bekomme ich für meine Photovoltaik-Anlage?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung von diversen Förderanträgen. Unsere Experten beraten Sie gerne zu den Fragen hinsichtlich der Fördermöglichkeiten. 

Wie gründe ich eine erneuerbare Energiegemeinschaft?

In einer erneuerbaren Energiegemeinschaft kann die erzeugte Energie aus Photovoltaik-Anlagen in der Nachbarschaft oder innerhalb der Gemeinde zwischen den jeweiligen TeilnehmerInnen gemeinsam genutzt werden. Mit unserem Angebot "TIWAG-Ökostrom-Community" unterstützt TIWAG Sie gerne bei der Gründung und dem Betrieb einer erneuerbaren Energiegemeinschaft. Weitere Informationen finden Sie hier

Wir sind für Sie da!