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08.03.2024

TIWAG beginnt mit Auszahlung des Stromkostenentlastungsbeitrags

Das mit der AK Tirol geschnürte Stromkostenentlastungspaket in Höhe von 44 Mio. Euro kommt jetzt zur Auszahlung: Die betroffenen KundInnen erhalten beginnend mit nächster Woche ein Schreiben mit der Information über ihren persönlichen Entlastungsbeitrag. Die Auszahlung erfolgt dann in mehreren Tranchen.

Schreiben an alle Haushalte

„Über 95 Prozent der betroffenen HaushaltskundInnen erhalten damit zeitnah eine wirksame Entlastung durch ihren Landesenergieversorger. Alle verbleibenden KundInnen erhalten den Entlastungsbeitrag spätestens im Sommer 2024 ausbezahlt. Dies ist z.B. der Fall, wenn für einen Neukunden zum Stichtag 01. Dezember 2023 noch kein Jahresverbrauch für die Berechnung des Entlastungsbeitrags vorlag“, informiert der zuständige TIWAG-Vorstandsdirektor Thomas Gasser.

Für einen Privathaushalt mit einem Verbrauch zwischen 3.500 bis 4.000 Kilowattstunden ergibt sich je nach Produkt eine Entlastung von bis zu 285 Euro. KundInnen mit hinterlegter Bankverbindung erhalten das Geld automatisch überwiesen. KundInnen ohne Einziehungsauftrag müssen ihre IBAN an TIWAG melden, da ansonsten keine Auszahlung erfolgen kann. Dies ist einfach und unkompliziert über ein dem Schreiben beiliegendes Formular per Post oder online unter www.tiwag.at/entlastung möglich.

Wechsel in Neuprodukt lohnt sich

Wie mehrfach angekündigt laufen indes per 31. März 2024 die TIWAG-Produkte mit Altvertrag aus. TIWAG und AK Tirol empfehlen einen raschen Umstieg in das Neuprodukt. „Durch den attraktiven Preis im Neuprodukt können KundInnen zusätzliches Geld sparen. Der Wechsel hat dabei keine Auswirkungen auf die Entlastungsbeiträge.“, so TIWAG-Vertriebsleiter Christian Nagele.

Aufgrund der Novelle des Tiroler Elektrizitätsgesetzes werden alle KundInnen ohne aufrechten Energieliefervertrag in Tirol automatisch in die jeweilige Grundversorgung übernommen, ohne dass es zu einer Abschaltung kommt. Dazu erhalten die betroffenen KundInnen in den kommenden Tagen eine eigene Information der zuständigen Netzbetreiber zugesandt.